Montag, 28. Oktober 2013

Kein Wiederholungsspiel für Hoffenheim - die einzig richtige Entscheidung

Nun hat sich der DFB also entschieden, Hoffenheims Einspruch wurde abgewiesen und das Phantomtor zieht keinerlei Konsequenzen nach sich.
Zurecht. Im offiziellen Regelheft des DFB steht auf Seite 11, Unterpunkt 2:
"Der Platzverein ist für die richtige Zeichnung des Spielfeldes sowie den ordnungsgemäßen Aufbau der Tore, ihre zuverlässige Befestigung, und ihren unbeschädigten Zustand verantwortlich".
Somit tragen die Verantwortlichen des TSG eine Mitschuld für das Auftreten dieses ungewöhnlichen Ereignisses. 

Zudem liegen die Unterschiede zwischen Kießlings "Phantomtor" und beispielsweise einem irregulären Abseitstreffer, oder jenem, uns Deutschen wohl noch im Gedächtnis herumschwirrenden, Ereignisses, lediglich in der Wahrnehmung.
Man erinnere sich: Niemand hier forderte ein Wiederholungsspiel, als die Engländer 2010 um ein Tor "betrogen" wurden.

In beiden Fällen führten fehlerhafte Schiedsrichterwahrnemungen zu falschen Torentscheidungen.
Hätte der DFB heute dem öffentlichen Druck nachgegeben, wäre die Tatsachenentscheidung bei normal erscheinenden Fehlgriffen ad absurdum geführt worden.
Vereine könnten auf dieser Basis, zumindest theoretisch, gegen jeden irregulären Treffer klagen.

Eine zufriedenstellende Lösung hätte der Videobeweis geboten.
Den gibt es, wie wir alle wissen, aber (noch) nicht.


2 Kommentare:

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